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Gironetz

1. Begriff: Filial- oder Institutssystem einer Gruppe von Banken (mit ein oder mehreren Zentralgirostellen) zur Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. In der Bundesrep. D. hat sich ein vielfältiges System von Gironetz herausgebildet, deren wesentliches Bindeglied das Gironetz der Bundesbank ist. Die Gironetz sind unabhängig, arbeiten aber im gegenseitigen Interesse zusammen. - 2. Arten: (1) Zentralbanksystem: Deutsche Bundesbank mit den Landeszentralbanken als Spitzeninstitut; (2) Sparkassen, die den regionalen Girozentralen (Landesbanken) angeschlossen sind, die wiederum in der Deutschen Girozentrale - Deutschen Kommunalbank e. V. ihr Spitzeninstitut haben; (3) Kreditgenossenschaften mit den regionalen Zentralbanken und der Deutschen Genossenschaftsbank als Spitzeninstitut; (4) private Kreditbanken, die keine so straffe Organisation haben; jedoch bildet jede Großbankzentrale mit ihren zahlreichen Filialen schon ein eigenes G.; (5) Gironetz der Postbank AGironetz

 

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