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Gesellschafterverbrauch

Begriff des Umsatzsteuerrechts. Gesellschafterverbrauch sind nach § 1 I Nr. 3 UStG die Lieferungen und (sonstigen) Leistungen, die eine Personenvereinigung, Körperschaft oder Gemeinschaft (Gesellschaft i. w. S.) an ihre Anteilseigner, Mitglieder etc. (Gesellschafter i. w. S.) im Inland unentgeltlich erbringt (z. B. verdeckte Gewinnausschüttungen, als Aufwand verbuchte Entnahmen). Die Bemessungsgrundlagen des Gesellschafterverbrauch entsprechen denen des Eigenverbrauchs. Werden die Leistungen entgeltlich erbracht, liegt kein Gesellschafterverbrauch vor, es ist aber die Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage zu prüfen. - Vgl. auch Gesellschaftsleistungen.

 

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