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Geschäftspapiere

alle Papiere, die über Geschäftsvorgänge des Unternehmens Auskunft geben. Gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht für Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, Lageberichte, Handelsbriefe etc. (§ 257 HGB). Gesellschafter der OHG und KG (auch die Kommanditisten) haben das Recht auf Einsicht in die Geschäftspapiere (§§ 118, 166 HGB); bei Ausschluß dieses Rechts durch Gesellschaftsvertrag jedoch nur dann, wenn Grund zur Annahme unredlicher Geschäftsführung besteht.

 

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