Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Gemeinnützigkeit

Zweckbestimmung von Körperschaften, Anstalten, Stiftungen oder Vereinen nach dem "allgemeinen Nutzen", d. h. ausschließlich nach den der Allgemeinheit gewidmeten Zwecken (gemeinnützige Zwecke). Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist für die geleisteten Beiträge oder sonstige Aufwendungen (Spenden) bei der Körperschaft- und Einkommensteuer wesentlich. - Vgl. auch gemeinnützige Unternehmen, Gemeinwirtschaft.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
gemeinnützige Zwecke
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : evolutionäre Erkenntnistheorie | Inventurrichtlinien | basic sector | Wirtschaftszweigsystematik | Hektarertrag
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum