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Gebäudeversicherungen

Sachversicherungen der Gebäude mit unterschiedlicher Gefahrendeckung. Für die Gebäudeversicherungen bieten sich grundsätzlich Feuerversicherung, Sturmversicherung und Leitungswasserversicherung an. In Frage kommen auch Schwamm- und Hausbockversicherung, EC-Versicherung, Elementarversicherung, Glasversicherung, (vgl. auch Sonderformen der Wohngebäudeversicherung und der gleitenden Neuwertversicherung). - Das früher in zahlreichen Regionen Deutschlands bestehende und rechtlich verankerte Gebäudeversicherungsmonopol zugunsten öffentlich-rechtlicher Versicherer, überwiegend mit Versicherungspflicht ausgestattet, ist mit Wirkung vom 1.7. 1994 aufgehoben worden.

 

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