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Garantiebrief
1. Mitteilung der Garantiebank an den Garantienehmer über den Gegenstand der Garantie, Garantiefall, Garantiesumme, Auszahlungsvoraussetzungen und -modalitäten. Der Garantiebrief begründet den Forderungsanspruch des Garantienehmers (Begünstigter) im Garantiefall. -2. Verkaufsfördernde, werbewirksame, schriftlich zugesicherte Gewährleistung (Garantie) des Herstellers, für das mit dieser Bürgschaft ausgezeichnete Erzeugnis (Präzisionsuhr, Elektrogerät u. ä.) innerhalb einer festgelegten Frist bei vorkommendem Versagen des Mechanismus kostenlos Abhilfe zu leisten, sofern der Schaden nicht durch mutwilligen oder fahrlässigen Verstoß gegen die Gebrauchsanweisung entstand. - 3. Rechtswirkungen: Vgl. Garantie.
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