|
|
Garantenstellung
im Strafrecht bei unechten Unterlassungsdelikten Voraussetzung für ein strafbares Handeln. Besteht nach Gesetz, Vertrag oder aus einem anderen Grund eine Rechtspflicht zum Handeln, die der Verpflichtete unterläßt und dadurch einen anderen schädigt, so ist strafrechtliche Verantwortlichkeit gegeben. - Beispiel: Eltern helfen dem ertrinkenden Kind nicht; Bestrafung wegen Totschlags.
<< vorheriger Begriff |
|
nächster Begriff>> |
|
|
|
Diese Seite bookmarken :
|
|