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Garagenmiete

Behandlung bei der Umsatzsteuer: 1. Die Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen (insbes. Parkplätzen, Garagen) ist seit 1. 1. 1992 generell umsatzsteuerpflichtig. Dies gilt unabhängig von der Dauer der Vermietung (§ 4 Nr. 12 S. 2 UStG). - Vgl. Vermietung und Verpachtung. - 2. Die Vermietung ist jedoch umsatzsteuerfrei, wenn sie als Nebenleistung zu einer anderen steuerfreien Leistung, insbes. zu einer steuerfreien Grundstücksvermietung (§ 4 Nr. 12 a UStG), anzusehen ist. Für die Annahme einer Nebenleistung ist ein räumlicher Zusammenhang zwischen Stellplatz und Grundstück erforderlich.

 

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