Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Funktionen der Deutschen Bundesbank

§ 3 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (BBankG) weist der Bundesbank zwei Funktionen zu: Erstens als hauptsächliche Aufgabe der Geldpolitik die Regelung des Geldumlaufs und der Kreditversorgung der Wirtschaft mit dem Ziel, die Währung zu sichern, und zweitens die bankmäßige Abwicklung des Zahlungsverkehrs im Inland und mit dem Ausland. - Bei der Erledigung ihrer Aufgaben nimmt die Bundesbank eine Reihe historisch gewachsener Einzelfunktionen wahr, vor allem die Kontrolle des Notenumlaufs (Bargeldumlauf), die Rolle einer Bank der Banken und einer Bank des Staates sowie die Verwaltung der Währungsreserven der Bundesrep. D.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
funktionelle Verteilung
Funktionenbudget

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Untergesellschaft | Nichteisen- und Edelmetallstatistik | Total Quality Management (TQM) | Kernel | Geldmittelbewegung
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum