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Bank des Staates

Die Deutsche Bundesbank kann als Hausbank des Bundes und - eingeschränkt - der Bundesländer bezeichnet werden. Die öffentliche Hand nutzt die Zentralbank für ihren Zahlungsverkehr, allerdings ab Anfang des Jahres 1994 ohne jede Überziehungsmöglichkeit (Verbot von Kassenkrediten der Bundesbank an den Staat). Die meisten der vom Bund begebenen Schuldtitel werden durch oder unter Mitwirkung (Ausschreibung und Abwicklung) der Bundesbank verkauft. Dies gilt unter anderem für die im Wege der Daueremission angebotenen Finanzierungsschätze, unverzinslichen Schatzanweisungen, Bundesobligationen und Bundesanleihen sowie für Bundesschatzbriefe. Der Bundesbank obliegt ferner die Kurspflege börsennotierter Bundeswertpapiere. Alle genannten Geschäfte wickelt die Bundesbank im Auftrag und auf Rechnung der öffentlichen Hand ab.

 

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