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Schatzanweisungen

(Finanzierungs-) Schätze. 1. Begriff: Kurz- und mittelfristige Anleihen, die von öffentlichen Gebietskörperschaften, insbes. Staatsregierungen zur Finanzierung vorübergehenden Geldbedarfs gegeben werden. - 2. Arten: a) verzinsliche Sch.: Kassenobligationen mit Laufzeiten von drei bis vier Jahren; b) unverzinsliche Schatzanweisungen (U-Schätze): U-Schätze werden von Bund, Deutscher Bahn und Deutscher Post emittiert. Die Verzinsung erfolgt auf dem Wege des Diskontabschlags: U-Schätze werden zum Nennwert abzüglich des vereinbarten Zinsabschlags verkauft, bei Fälligkeit zum Nennwert zurückgezahlt. - 3. Bedeutung: Zusammen mit den Schatzwechseln stellen sie die wichtigsten Instrumente der Offenmarktpolitik der Bundesbank dar.

 

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