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Firmentarifvertrag

Unternehmenstarifvertrag, Haustarifvertrag, Werkstarifvertrag, Tarifvertrag, bei dem als Vertragspartei auf Arbeitgeberseite ein einzelner Arbeitgeber auftritt (§ 2 I TVG); vgl. auch Tariffähigkeit. Der Arbeitgeber bleibt auch als Mitglied eines Arbeitgeberverbandes gem. § 2 I TVG tariffähig. Die Gewerkschaft kann deshalb, wenn ein tarifloser Zustand besteht, von ihm den Abschluß eines Firmentarifvertrag fordern und nach überwiegender Auffassung diese Forderung auch kampfweise (Streik) durchsetzen. Die Gewerkschaft kann aber nicht verlangen und durchsetzen, daß der Arbeitgeber aus dem Arbeitgeberverband austritt. Insoweit ist der Arbeitgeber durch die Koalitionsfreiheit (Art. 9 III GG) geschützt.

 

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