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Finalprinzip

I. Kostenrechnung: Variante des (Kosten-) Verursachungsprinzips, das alle jene Kosten einer Leistung zuordnet, die um dieser Leistung willen bewußt in Kauf genommen worden sind. Das Finalprinzip verrechnet damit auf Kostenträger neben variablen Kosten auch anteilige fixe Kosten. Für Systeme entscheidungsorientierter Kostenrechnung ist das Finalprinzip deshalb nicht verwendbar.
II. Sozialpolitik: Prinzip zur organisatorischen Grundlegung sozialpolitischer Maßnahmen. Das Finalprinzip richtet sich auf die Herstellung eines erwünschten Endzustandes aus (z. B. eigenständige soziale Sicherung auch der nichterwerbstätigen Frau). - Gegensatz: Kausalprinzip. - Zwischen beiden Prinzipien bestehen Rivalitätsbeziehungen. - Bedeutung: Der Trend geht in Richtung auf eine Verstärkung des "vorwärts" gewandten F., u. a. deshalb, weil die hohe Komplexität der sozialen Wirklichkeit nicht alle möglichen Ursachen sichtbar werden läßt, an die dann Sicherungsmaßnahmen anzuknüpfen hätten. Mit der Betonung des Aspekts der Finalität will die "neue" Sozialpolitik v. a. dazu beitragen, daß keine unerwünschten Lücken im Sicherungsnetz verbleiben. - Vgl. auch Gestaltungsprinzipien der Sozialpolitik.

 

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