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Fabrikgebäude

Zweckbauten für industrielle Fertigung. - 1. Bilanzierung und Kostenrechnung: Fabrikgebäude sind getrennt zu erfassen von Lager-, Verwaltungs- und Wohngebäuden, mit Rücksicht auf folgende Erfordernisse: a) höherer Abschreibungsbedarf (Gebäudeabschreibungen) als bei Büro- und Wohnhäusern: (1) wegen stärkerer Beanspruchung, z. B. bei Erschütterungen durch Pressen und andere Maschinen; (2) wegen vorzeitigen Veraltens und mangelnder Anpassungsfähigkeit bei Änderung des Fabrikationsverfahrens (AfA-Tabellen); b) höhere Instandhaltungskosten. - 2. Steuerbilanz: Bewertung von Fabrikgebäude in der Steuerbilanz: Anschaffungskosten oder Herstellungskosten vermindert um Absetzungen für Abnutzung (AfA) oder niedrigerer Teilwert. - 3. Wertermittlung nach dem Bewertungsgesetz: Vgl. Sachwert II, Betriebsvorrichtungen.

 

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