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Fabrikatsteuer

Art der Verbrauchsteuer; Erhebung erfolgt nach völligem Abschluß des Herstellungsprozesses, wenn das Produkt die Fabrikationsstätte verläßt, z. B. Tabaksteuer, Spielkartensteuer, Mineralölsteuer. - Vorteile für Finanzverwaltung: a) Betrieblicher Versand ist leicht zu kontrollieren. b) Exportmengen sind ggf. unmittelbar von der Besteuerung auszunehmen, so daß Steuerrückvergütungsverfahren entfällt. - Anders: Fabrikationsteuer.

 

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