Produktionsteuer, besondere Erhebungsweise einer Verbrauchsteuer, sog. "innere" Verbrauchsbesteuerung. Erhebung der Fabrikationsteuer erfolgt im Verlauf des Produktionsprozesses und knüpft dabei an bestimmte Merkmale an, z. B. an Rohstoffe (Zuckerrüben), Herstellungsapparatur (Maischbottich-Volumen) oder Halbfabrikat (Bierwürze). - Die Rohstoffsteuer reizt zur Steuereinholung durch Verbesserung des Ausbeuteverhältnisses, z. B. wird die Steigerung der Zuckerausbeute aus Rübenschnitzeln von 1:11 auf 1:6 wesentlich der Zuckerrohstoffbesteuerung zugeschrieben. Die Steuergesetzgebung belohnt rationelle Betriebsführung. Aus diesem Grund wurde die Zuckerrübensteuer durch eine Fabrikatsteuer ersetzt.