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Fabrikationsrisikodeckung

Versicherung des Risikos, daß bereits während der Herstellung der Ware Umstände eintreten, die eine Lieferung bzw. Abnahme der Ware unmöglich machen. Versichert wird Vermögensverfall und/oder die Unmöglichkeit bzw. Unzumutbarkeit der Fertigstellung oder des Versands des bestellten Gutes. Fabrikationsrisikodeckung erfolgen: (1) Als Fabrikationsrisiko-Garantien zur Deckung des Ausfallrisikos bereits während der Produktionszeit bei einem Auftrag eines privatwirtschaftlichen Bestellers. (2) Als Fabrikationsrisiko-Bürgschaften zur Deckung des Ausfallrisikos während der Produktionszeit bei einem ausländischen staatlichen Auftrag. Hier entfällt das wirtschaftliche Risiko des Vermögensverfalls.

 

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