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Eurocheque

Euroscheck, Scheck auf Einheitsvordruck, Garantiebetrag 400 DM je Einzelscheck. Die eurocheque-Karte ist vorzulegen. Seit 1975 Ausstellung in Landeswährung des Ausstellungsortes möglich. - Verrechnung von durch Deutsche im Ausland oder Ausländer in der Bundesrep. D. ausgestellte Eurocheque erfolgt durch die Gesellschaft für Zahlungssysteme. - Zur Zahlungsvereinfachung in der Bundesrep. D. eingeführt; in den europäischen Ländern sowie den wichtigsten nordafrikanischen Reiseländern und Mittelmeer-Anrainerstaaten anerkannt. - An dem E.-System beteiligte Banken und Nichtbanken (Handel, Gastronomie etc.) sind durch einen speziellen E.-Aufkleber gekennzeichnet. In der Bundesrep. D. auch Eurocheque der Deutschen Bundespost. - Weitere Verwendungsform: Vgl. kartengesteuerte Zahlungssysteme. - Haftung: Seit 1. 1. 1995 haftet der Bankkunde nicht für abhandengekommene E., sofern er den Verlust sofort meldet und die eurocheque-Karte getrennt von E.-Vordrucken aufbewahrt wird.

 

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