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Euro-Festsatzkredite
Kredit, der unmittelbar durch die Bank am Euromarkt an den Kreditnehmer gewährt wird. Als Vermittler fungiert die inländische Bank des Kreditnehmers. Diese übernimmt auch die Sicherheitenverwahrung und -verwaltung und gibt gegenüber der Bank am Euromarkt ggf. eine Bankgarantie für den Kreditnehmer ab. - Die Laufzeiten betragen in der Regel Zeitspannen von 1, 2, 3, 6 und 12 Monaten, abhängig von der Einlagenstruktur des Eurogeldmarktes. Die Mindestgröße solcher Kredite liegt normalerweise bei 500.000 DM. Abweichungen sind je nach Marktlage und Währung möglich. In den letzten Jahren sind zunehmend auch mittelfristige Festsatzkredite mit Laufzeiten von über einem Jahr bis fünf Jahre, je nach Marktlage und Währung, zu erhalten. Die Mindestgröße derartiger Kredite liegt bei 1 Mio. DM oder ein Vielfaches davon (abhängig von Marktlage und Währung). - Die Zinskosten setzen sich aus dem Einstandszinssatz (LIBOR) zuzüglich eines Zinszuschlages für die kreditgewährende Bank zusammen. Die Höhe der Marge ist abhängig von der Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers, von der Kreditlaufzeit, von der Kredithöhe und von der geschäftspolitischen Zielsetzung der vermittelnden inländischen Bank. Die Zinstage werden grundsätzlich nach der sog. 365/360-Methode berechnet, d. h. die Zinstage werden kalendermäßig ausgezählt (vordere Zahl). Die hintere Zahl gibt die Tage des Zinsjahres an, die bei der Errechnung des Zinsdivisors anzusetzen sind. In Ausnahmefällen wird auch die englische 365/365-Methode benutzt.
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