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ERP-Kredite

1. Begriff: Kredite aus Mitteln des ERP-Sondervermögens, die von der Bundesregierung für Zwecke der Wirtschaftsförderung eingesetzt werden. Zu den einzelnen Verwendungszwecken vgl. ERP-Programme. In der Bundesrep. D. seit Anfang der 50er Jahre eingesetzt, sind ERP-K. zum Vorbild für zahlreiche andere kreditwirtschaftliche Fördermaßnahmen geworden. - 2. Merkmale: Langfristigkeit (10 bis 20 Jahre Laufzeit); unter dem Marktzinsniveau liegende Festzinssätze für die gesamte Laufzeit; Recht des Schuldners auf jederzeitige Rückzahlung des Kredits ohne Vorfälligkeitskosten. ERP-K. werden über Geschäftsbanken vergeben, wobei übliche Kriterien der Kreditwürdigkeit angelegt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung von ERP-K. - Vgl. auch regionale Strukturpolitik, Mittelstandsförderung.

 

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