Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Entgelt-Tarifvertrag

Tarifvertrag, der nicht zwischen der Bezahlung der Arbeiter (Lohn) und Angestellten (Gehalt) unterscheidet. Für vergleichbare Tätigkeiten wird gleiches Entgelt gezahlt. Erste Ansätze erfolgten Anfang der 70er Jahre in der Nahrungs- und Genußmittelindustrie, insbes. aber 1987 in der Chemieindustrie. - In Anbetracht der gesellschaftlichen Entwicklung verstehen sich die Gewerkschaften zunehmend als Interessenvertretung der gesamten Arbeitnehmerschaft. Unterschiede zwischen den verschiedenen Mitarbeitergruppen sollen entsprechend aufgehoben werden: Neben einer Bezahlung nach einheitlichen Kriterien und im gleichen Rhythmus sind Unterschiede im Sozialversicherungsrecht (Arbeiterrentenversicherung/Angestelltenversicherung; Zwangsmitgliedschaft der Arbeiter) und im Kündigungsrecht (Kündigungsschutz) aufzuheben.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Entgelt
Entgeltfortzahlung

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Partei | Prinzip der minimalen Gemeinkostenstreuung | h | Kostenstrukturstatistik | konvexe Optimierung
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum