Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Einkaufsgemeinschaft

1. Zusammenschluß von Handels- und Handwerksbetrieben, Großhändlern und Warenhäusern zu gemeinschaftlichem Einkauf mit dem Zweck, die durch Großeinkauf erzielbaren Preisvorteile auszunutzen. Für mittelständische Betriebe des Einzelhandels sind Einkaufsgemeinschaft ein Mittel im Konkurrenzkampf mit den Großbetriebsformen auf den vorgelagerten Beschaffungsmärkten. Rechtsform häufig die Genossenschaft (Einkaufsgenossenschaft), auch AG und GmbH. Teilweise weiterentwickelt zur Full-Service-Kooperation. - 2. Erscheinungsformen: Horizontale Kooperation (z. B. Edeka-Verband, REWE, Kaufring) oder vertikale Form als sog. freiwillige Kette zwischen einem Leitgroßhändler und dessen Anschlußkunden (z. B. Spar-Gruppe, A & O). - 3. Aufgaben: Einkauf häufig auf Einkaufstagungen, Mustermessen, wo die Herstellerangebote ausgestellt werden. Der Einkauf kann erfolgen im: a) Eigengeschäft; b) Vermittlungsgeschäft. - Ähnlich: Einkaufskontor.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Einkaufsbudget
Einkaufsgenossenschaft

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Chemobionik | Anteilstausch | Kurs-Gewinn-Verhältnis | Darlegung | flexibles Budget
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum