Tarif, der die Entgelte für die Rollfuhr von Stückgut, Wagenladungen und Expreßgut enthält. - EGT gilt a) für An- und Abfuhr im Rollfuhrdienst, b) für Zustellung und Abholung von Stückgütern und Teilen von Ladungen bis zu 2,5 t durch Unternehmer des gewerblichen Güterfernverkehrs. - Die Rollgebühren des EGT sind preisrechtlich als Höchstpreise gebunden, die bei witterungsbedingten Erschwernissen (Schnee und Eis) zeitweise erhöht werden dürfen (Winterzuschläge). - Der EGT ist in Ortsklassen eingeteilt; die für einen Ort geltende Ortsklasse ist durch Aushang in der betreffenden Güterabfertigung bekanntgemacht.