tax-free shop, Einzelhandelsgeschäft in Zollausschlüssen (z. B. Freihäfen, Helgoland) und auf Flughäfen jenseits der Zollkontrolle. Es werden vornehmlich Waren verkauft, deren Einfuhr zwar grundsätzlich hohen Zöllen oder Verbrauchsteuern (Tabakwaren, Alkoholika, Kosmetika) unterliegt, die aber im nichtkommerziellen Reiseverkehr unterhalb bestimmter Mengen- oder Wertgrenzen zoll- und steuerfrei eingeführt werden können. Die Waren sind demgemäß gegenüber den Preisen im Zollgebiet verbilligt. - Das Prinzip des d.-f. sh. wird auch beim Verkauf derartiger Waren auf Schiffen oder in Flugzeugen bei Reisen über die Zollgrenze genutzt ("Butterfahrten"). - Nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs ist der zoll- und steuerfreie Warenverkehr innerhalb der Zollgrenzen der EG unzulässig; tatsächliche Folgerungen aus dieser Rechtssprechung sind aus politischen Gründen bisher nicht gezogen worden.