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Zollausschlüsse

deutsche Hoheitsgebiete, die einem ausländischen Zollgebiet angeschlossen sind. In Zollausschlüsse ist das deutsche Zollrecht nicht wirksam (§ 2 ZG). - Umsatzsteuerlich zählen Zollausschlüsse nicht zum Inland. - Vgl. auch fremde Wirtschaftsgebiete.

 

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