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fremde Wirtschaftsgebiete
alle Gebiete außerhalb des Wirtschaftsgebietes; für das Verbringen von Sachen und Elektrizität das Gebiet von der deutsch-schweizerischen Grenze als Teil f. W. (§ 4 I und III AWG). - Im nicht-rechtlichen Sprachgebrauch auch als Auslandsmarkt bezeichnet.
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