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Durchschnittsbewertung

Durchschnittspreisrechnung.
I. Handelsrecht: Verfahren der Ermittlung von Durchschnittspreisen bei gleichartigen, beweglichen Vermögensgegenständen des Anlage- und Umlaufvermögens (§ 240 IV HGB), insbes. des Vorratsvermögens zur Berücksichtigung von Zeit- und Kapitalgebundenheit bzw. Preis- und Wertänderungen der Lagervorräte. Aus den zu unterschiedlichen Preisen erworbenen Waren wird entweder einmal zum Jahresende ein Durchschnittswert gebildet oder es werden während des Jahres (z. B. vierteljährlich, bei jeder Preis- bzw. Lagerbestandsänderung) laufende Durchschnitte (gewichtet mit den jeweiligen Mengen) errechnet.
II. Steuerrecht: Die Durchschnittsbewertung stellt ein geeignetes Schätzungsverfahren zur Bewertung vertretbarer Wirtschaftsgüter des Vorratsvermögens dar, bei denen die Anschaffungskosten oder Herstellungskosten wegen schwankender Einstandspreise im einzelnen nicht mehr einwandfrei feststellbar sind. Die Bewertung hat nach dem gewogenen Mittel der im Laufe des Wirtschaftsjahres erworbenen und ggf. zu Beginn des Wirtschaftsjahres vorhandenen Wirtschaftsgüter zu erfolgen.

 

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