Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Domizilwechsel

Wechsel, der an einer besonderen Zahlstelle (Domizil), durchweg einer Bank, zahlbar gestellt ist. Der Domizilvermerk ("Zahlbar bei ...") steht links unten auf dem Vordruck. Er bezieht sich nur auf die Zahlung der Wechselsumme. - Vorlegungsverbot zur Annahme ist beim Domizilwechsel unzulässig (Art. 22 II WG). - Domizilwechsel werden besonders dann ausgestellt, wenn der Bezogene nicht an einem Zentralbankplatz wohnt und der Wechsel zentralbankfähig sein soll (die Landeszentralbanken diskontieren nur Wechsel, die an einem Bankplatz zahlbar sind). Den Zahlungsort hat der Aussteller anzugeben, die Zahlstelle kann der Aussteller oder der Bezogene bezeichnen (Art. 27 WG). - Die Banken berechnen bei Zahlbarstellung eine Domizilprovision. - Unechter D.: Vgl. Zahlstellenwechsel.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Domizilhandel
Donaukommission (CD)

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Verbrechen | Fachakademie | Halter eines Kraftfahrzeuges | Leistungspreis | Scheck
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum