Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Direktinvestitionsförderung

(Direktinvestitionen), eine Maßnahme der Hilfe für Entwicklungsländer ist die Förderung von Direktinvestitionen in diesen Ländern. In der BR Deutschland wurde dafür ein differenziertes Förderinstrumentarium entwickelt. Allen Maßnahmen ist gemeinsam, daß durch sie das wirtschaftliche oder politische Risiko einer Kooperation gemindert werden soll: Durch verläßliche Informationen, durch günstige Kredite, durch Übernahme von Garantien und Bürgschaften oder durch die Gewährung von Steuervorteilen. Im einzelnen gehören zum Instrumentarium, u. a. Bundesgarantien für Kapitalanlagen im Ausland, mit denen das politische Risiko von Kapitalanlagen gedeckt werden kann, Bundesgarantien und -bürgschaften für ungebundene Finanzkredite, Kredite aus Bundeshaushaltsmitteln oder die Förderung durch die Deutsche Finanzierungsgesellschaft für Beteiligungen in Entwicklungsländern GmbH (DEG). Weitere Informationen erteilen u.a die BfAI, Treuarbeit AG, KfW, DEG, UNIDO, IHKn, BMZ.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Direktinvestition
Direktionsrecht

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Kinderbetreuung | Mehr- und Wenigerrechnung | Holismus | Konkursantrag | Fabrikatsteuer
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum