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circa-Klausel (ca )
Handelsklausel in Lieferungsverträgen, nach der auch Lieferung mit einer geringfügigen (nach Geschäftszweigen verschiedenen) Abweichung in Menge, Preis oder Lieferzeit als Erfüllung gilt. - Im Schiffahrtsbrauch bei einer Ladungsübernahme vorkommende Klausel, unter der ein dem jeweiligen Brauch entsprechendes Mehr oder Weniger des im Frachtbrief, Ladeschein oder Konnossement angegebenen Maßes, Gewichtes oder der Menge der Frachtgüter verstanden wird (§ 656 HGB, § 63 BinnSchG); die Fracht ist mindestens für die geringste danach zulässige Menge zu zahlen.
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