Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Handelsklauseln

im Handelsverkehr besonders zwischen Käufer und Verkäufer eingebürgerte kurze Formeln (Klauseln), die dem Vertrag einen bestimmten Inhalt geben. Die Handelsklauseln gelten allgemein für alle Kaufleute und haben eine große Bedeutung. Sie werden sowohl im nationalen als auch im internationalen Handel sehr häufig verwandt. Von besonderer Bedeutung Incoterms. - Vgl. auch Lieferungsbedingungen, Zahlungsbedingungen.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Handelsklassengüter
Handelskosten

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Verbraucherverbände | Bandpaßfilter | vertikale Unternehmenskonzentration | Wohnortprinzip | Rechenanlage
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum