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Bundesverwaltungsamt

Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern; Sitz in Köln. Errichtet durch Gesetz vom 28. 12. 1959 (BGBl I 829) m. spät. Änd. - Aufgabe: Als zentrale Verwaltungsbehörde des Bundes erledigt das Bundesverwaltungsamt in eigener Zuständigkeit eine Vielzahl verschiedener Aufgaben, die ihm durch Gesetz zugewiesen sind, sowie Verwaltungsaufgaben, die ihm aufgrund des Errichtungsgesetzes im Erlaßwege durch die Bundesministerien übertragen werden. Es werden ca. 70 Aufgaben aus den Geschäftsbereichen der Ressorts wahrgenommen.

 

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