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Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPS)
Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministers für Frauen und Jugend (BMFJ); Sitz in Bonn. Errichtet durch Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften (GjS) i. d. F. vom 12. 7. 1985 (BGBl I 1502) m. spät. Änd. - Aufgaben: Führung der Liste der jugendgefährdenden Schriften (Schriften, Schallaufnahmen, Abbildungen und andere Darstellungen), die gem. §§ 3-7 GjS Vertriebs-, Werbe- und Weitergabebeschränkungen unterliegen. Entscheidung erfolgt auf Antrag der obersten Bundesbehörde der Länder, der Landesjugendämter, der Jugendämter sowie des Bundesministers für Frauen und Jugend (BMFJ) mit Zweidrittelmehrheit.
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