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Branchenabkommen

1. Begriff: Kooperative, freiwillige Absprache zwischen den Unternehmen einer Branche und der Umweltbehörde, bei der Unternehmen und Verbände eigenverantwortlich Maßnahmen ergreifen, um von außen gesetzte Ziele zu erreichen; nicht-fiskalisches Instrument der Umweltpolitik. - 2. Vorteile: a) Berücksichtigung der jeweiligen unternehmensspezifischen, regionalen Umweltbedingungen. - b) Vermeidung eines langwierigen Gesetzgebungs- und Verordnungsprozesses. - c) Harmonische Integration in die Handlungsabläufe der Wirtschaft. - 3. Nachteile: a) Gefahr einer punktuellen Umweltpolitik. - b) Mangelnde Wirksamkeit rechtlich unverbindlicher Branchenabkommen

 

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