Umgestaltung der Börsenorganisation und des Börsengesetzes (BörsG) von 1986. Im Jahre 1908 wurde eine Novelle zum Terminhandel verabschiedet, eine Terminbörse jedoch erst 1931 eingeführt. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der Terminhandel 1970 in eingeschränkter Form wieder eingeführt. Eine Kommission beim Bundesminister der Finanzen erarbeitete einen Lösungsvorschlag zur Anpassung der Börse an die wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Anforderungen. Ausgeführt sind: regelmäßige Zwischenberichterstattung der börsennotierenden Gesellschaften, Erweiterung der veröffentlichten Börsenumsätze, Wiedereinführung der Börsentermingeschäfte. Durch die Novelle vom 28. 4. 1975 (BGBl I 1013) weitere Verbesserungen in der Börsenorganisation, grundgesetzkonforme Regelung der Zulassung von Personen zum Börsenhandel, Neuregelung der Kompetenz für die Festsetzung der Kursmaklergebühren und Anpassung der Strafvorschriften des Börsengesetzes an heutige Rechtsauffassungen. Seitens der Börsensachverständigenkommission wurden hinsichtlich des Insider-Problems Richtlinien (Insider-Regeln) aufgestellt. Die Börsenzulassungsverordnung vom 15. 4. 1987 kennzeichnet teilweise verschärfte allgemeine Zulassungsvoraussetzungen, eine erweiterte Prospektpublizität und neu eingeführte Publizitäts- und Verhaltenspflichten der Emittenden nach der Zulassung. Die Börsengesetznovelle vom 11. 7. 1989 erlaubte Termingeschäfte in erweiterter Form und ermöglichte die Gründung der Deutschen Terminbörse (DTB). Weitere maßgebliche Änderungen ergaben sich 1994 durch Verabschiedung des Zweiten Finanzmarktförderungsgesetzes.