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Bildungsplanung

Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern. Sie können aufgrund von Vereinbarungen bei der Bildungsplanung und bei der Förderung von Einrichtungen und Vorhaben der wissenschaftlichen Forschung von überregionaler Bedeutung zusammenwirken (Art. 91 b GG); die Aufteilung der Kosten wird in der Vereinbarung geregelt. Ausgeübt in der 1970 errichteten Bund-Länder-Kommission für B., die sich aus Mitgliedern der Länder und sieben Vertretern der Bundesregierung zusammensetzt. - Hauptaufgaben: Vorlage eines langfristigen Rahmenplans für die Entwicklung des Bildungswesens, Erarbeitung mittelfristiger Stufenpläne für die Verwirklichung der bildungspolitischen Ziele, z. Bildungsplanung berufliche Bildung, Ausbildung außerhalb der Hochschule, Weiterbildung, außerschulische Jugendbildung. - Vgl. auch Bildungsökonomie.

 

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