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Betriebsteuer
Besteuerungsform, bei der die Unternehmung als solche einer Gewinnbesteuerung unterliegt. Soll die Begünstigung nicht-entnommener Gewinne gegenüber ausgeschütteten Gewinnen (Gewinn) ermöglichen, unabhängig von der Rechtsform. Stößt jedoch auf technische Schwierigkeiten im Bereich der Personengesellschaften. Einführung sporadisch dennoch immer wieder diskutiert. - Vgl. auch Unternehmensbesteuerung IV 3.
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