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Berufsvorbereitungsjahr (BVJ)
einjähriges, vollzeitschulisches Bildungsjahr, das zur Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht an berufsbildenden Schulen absolviert wird. - Adressaten: Das ursprüngliche Ziel war, Jugendliche gezielt zu fördern, die aufgrund ihrer körperlichen und/oder geistigen Entwicklung nicht oder noch nicht in der Lage sind, eine Berufswahlentscheidung zu treffen oder eine berufliche Ausbildung zu beginnen. Unter dem Einfluß von Ausbildungsplatzmangel und Jugendarbeitslosigkeit hat sich der Adressatenkreis dahin verschoben, daß Jugendliche das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) besuchen müssen, wenn sie nach Beendigung der allgemeinbildenden Schule weder einen vollzeitschulischen Bildungsgang wählen noch ein Ausbildungsverhältnis eingehen und ihre Schulpflicht noch nicht erfüllt haben. - Mit dem Abschluß des Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) ist i. d. R weder eine Qualifikation noch eine Zugangsberechtigung zu anderen Bildungseinrichtungen verbunden. - Der inhaltliche Akzent des Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) liegt auf der Vermittlung grundlegender fachlicher Kenntnisse und Fertigkeiten aus einem oder mehreren Berufsfeldern. Ein besonderes didaktisches Gewicht soll fachpraktischen Lernprozessen zukommen. - Anders: Berufsgrundbildungsjahr (BGJ).
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