Berichtigungsfeststellung. 1. Allgemein: Veranlagung im Anschluß an Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden. - 2. Substanzsteuern: Durch eine Berichtigungsveranlagung können Fehler im Rahmen einer Neuveranlagung korrigiert werden, die z. Berichtigungsveranlagung durch Mängel bei der Freibetragsgewährung, bei den Verhältnissen zur Zusammenveranlagung oder bei der Bestimmung der Wertverhältnisse (Wertfortschreibung) entstanden sind (§ 16 II VStG, § 17 II Nr. 2 GrStG).