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Beleihungswert
Wert, der dem Beleihungsgegenstand unter Berücksichtigung aller für die Bewertung maßgebenden Umstände beizumessen ist. Gegenstände der Beleihung sind u. a. Grundstücke und Gebäude, Wohnungs- bzw. Teileigentum, Erbbaurechte, Wertpapiere, Forderungen und Schiffe. Grundlage für die Ermittlung des Beleihungswert sind - je nach Beleihungsgegenstand - der Ertragswert, der Sach- bzw. Substanzwert (Sachwert) oder der Verkehrswert; Kombinationen, z. Beleihungswert durch Errechnung eines arithmetischen Mittels, sind üblich. So ermitteln die Sparkassen nach ihren Beleihungsgrundsätzen den Beleihungswert von Immobilien aus dem arithmetischen Mittel aus Sachwert (Bodenwert plus Bauwert) und Ertragswert; er darf jedoch keinesfalls über dem Ertragswert liegen. Der Beleihungswert sollte grundsätzlich so hoch wie der jederzeit erzielbare Erlös des Beleihungsobjekts sein. Als besonders schwierig erweist sich die Ermittlung bei Objekten, die Gegenstand langfristiger Kreditierung sind, da zukünftige Entwicklungen immer mit Unsicherheiten verbunden sind. Der Besicherungswert errechnet sich durch die Multiplikation des Beleihungssatzes mit dem Beleihungswert.
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