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Beleihungssatz

Beleihungsgrenze, Prozentsatz vom Beleihungswert, bis zu dem ein Gegenstand oder Recht beliehen werden kann. Die Höhe des Beleihungssatz richtet sich nach der Verwertbarkeit des Beleihungsobjektes. - 1. Lombard von Wertpapieren: a) Bei der Deutschen Bundesbank für Wechsel 90% des Nominalwertes (Nennwert), für gewisse festverzinsliche Wertpapiere, Schuldbuchforderungen und Schatzanweisungen 75% des Nominal- oder des Kurswertes; für Ausgleichsforderungen 75% (§ 19 I BBankG). b) Bei den Kreditinstituten kein fester B., da individuelle Verhältnisse des Kunden berücksichtigt werden. - 2. Immobiliarkredit: Sparkassen, private Hypotheken- und öffentlich-rechtliche Realkreditinstitute 60%, Bausparkassen bis 80% des Beleihungswertes, Realkreditinstitute mit Bürgschaft öffentlicher Körperschaften teilweise bis zu 90%. Bei landwirtschaftlichen Grundstücken liegt der Beleihungssatz i. a. bei 70% des Einheitswertes.

 

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