maximaler Subventionswert, den eine finanzielle Fördermaßnahme für gewerbliche Unternehmen (Wirtschaftsförderung) erreichen darf. Beihilfehöchstsätze können für einzelne Fördermaßnahmen festgelegt werden oder auch, bei Kumulierungsmöglichkeit verschiedener Maßnahmen, als Gesamthöchstsatz. Für die Praxis der Wirtschaftsförderung spielen neben B., die von Bundes- oder Landesregierungen vorgegeben werden, auch solche der EU, die für alle Mitgliedsländer verbindlich sind, eine Rolle.