Bestattungskosten. 1. Begriff: Kosten der Bestattung einschl. der landesüblichen kirchlichen und bürgerlichen Leichenfeierlichkeiten und der Kosten eines angemessenen Grabdenkmals. - 2. Steuerliche Behandlung: Beerdigungskosten können von den Erben als außergewöhnliche Belastung für die Einkommen- und Lohnsteuer geltend gemacht werden; ausgenommen: (1) bei Ersatz der Beerdigungskosten durch eine Sterbekasse oder Krankenversicherung des Verstorbenen; (2) bei Deckung der Beerdigungskosten durch den Nachlaß. Die Beerdigungskosten mindern dann als Nachlaßverbindlichkeiten den erbschaftsteuerlichen Erwerb; soweit nicht höhere Kosten nachgewiesen werden, erfolgt eine pauschale Berücksichtigung in Höhe von 10.000 DM (ab 1. 1. 1996: 20.000 DM).