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Ausschließungsurteil

gerichtliche Entscheidung, mit der auf die Ausschließungsklage die Ausschließung des beklagten Gesellschafters aus einer OHG oder KG ausgesprochen wird (§ 140 HGB). Erst mit Rechtskraft wird die Ausschließung wirksam. Für die Auseinandersetzung, d. h. Aufstellung der Abschichtungsbilanz nach § 140 II HGB, ist aber der Zeitpunkt der Klageerhebung maßgebend.

 

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