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Auslosung

Verlosung.
I. Wertpapierrecht: Form der Tilgung (Tilgung II) von Schuldverschreibungen (Anleihen) während der Laufzeit gem. den Anleihebedingungen. Es werden nach einer tilgungsfreien Zeit jeweils zu den Zinsterminen anhand der Stücknummern Papiere ausgelost und zurückgezahlt. Die einfachere Form der Tilgung ist der Rückkauf von Stücken durch den Emittenten (Schuldner). Man unterscheidet Serienauslosungen und Gruppenauslosungen (Auslosungsanleihen).
II. Werbung: vgl. Preisausschreiben als Werbemittel.

 

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