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Auslobungstarife

Ausnahmetarife im Bahnverkehr für Auflieferung bestimmter Mindestmengen (Mindestmengenklausel). Auslobungstarife widersprechen nicht dem Grundsatz der Tarifgleichheit gem. § 6 EVO, sofern die Bedingungen gehörig veröffentlicht sind und ihre Erfüllung jedem freigestellt ist.

 

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