|
|
Auslobungstarife
Ausnahmetarife im Bahnverkehr für Auflieferung bestimmter Mindestmengen (Mindestmengenklausel). Auslobungstarife widersprechen nicht dem Grundsatz der Tarifgleichheit gem. § 6 EVO, sofern die Bedingungen gehörig veröffentlicht sind und ihre Erfüllung jedem freigestellt ist.
<< vorheriger Begriff |
|
nächster Begriff>> |
|
|
|
Diese Seite bookmarken :
|
|