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Anrechenbarkeit von Steuern

steuerrechtlicher und -technischer Begriff für die Möglichkeit, bereits gezahlte Steuerbeträge von der Steuerschuld bei anderen Steuern abzuziehen. - Beispiele: Kapitalertragsteuer bei der Einkommensteuer (die Kapitalertragsteuer gilt als vorweg gezahlte Einkommensteuer); Ausschüttungsteuer bei der Einkommensteuer (die Ausschüttungsteuer auf die Gewinne der Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft gilt als vorweg gezahlte Einkommensteuer der Anteilseigner; körperschaftsteuerliches Anrechnungsverfahren). - Anders: Abzugsteuern.

 

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