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Anrechnungsanspruch

1. Begriff des körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens für die Körperschaftsteuerbelastung, die auf Ausschüttungen der Körperschaft an ihre Anteilseigner entfällt. Diese Körperschaftsteuerbelastung kann auf die Steuerschuld der unbeschränkt steuerpflichtigen Anteilseigner angerechnet werden und ist gleichzeitig Einnahmenbestandteil beim Anteilseigner (Einkünfte II 3). Für diesen Personenkreis wird die Körperschaftsteuer also wie eine Quellensteuer behandelt. - 2. Höhe: Der Anrechnungsanspruch beträgt 3/7 der Bardividende.

 

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