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Anlaufkosten
1. Begriff: Kosten, die entstehen: a) nach Errichtung eines Betriebes durch Anlernen und Eingewöhnen der Belegschaft, Einrichten der Maschinen auf ein bestimmtes Fertigungsprogramm, Erschließung von Bezugsquellen und Absatzmärkten etc. (Lernkurven); b) nach längerem Stillstand des Betriebes; c) im Falle der Ausweitung des Fertigungsprogramms auf bisher nicht hergestellte Erzeugnisse. Anlaufkosten sind, wenn sie größeren Umfang annehmen, zu erfassen und auf mehrere Rechnungsabschnitte, denen die Aufwendungen zugute kommen, zu verteilen: - 2. Bilanzierung: Die unter a) angenommenen Anlaufkosten sind aktivierungsfähig (Bilanzierungshilfe), gesondert vor dem Anlagevermögen auszuweisen und in jedem folgenden Geschäftsjahr mit mindestens 1/4 abzuschreiben, Ausschüttungssperre (§§ 269, 282 HGB: Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes); anders: Gründungskosten. - 3. In der Steuerbilanz sind Anlaufkosten nach herrschender Meinung nicht aktivierungsfähig.
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