Kennzahl über den Einsatz des vorhandenen Kapitals:
Nach der goldenen Bilanzregel soll das Eigenkapital das Anlagevermögen decken, die Anlagendeckung soll also > 1 sein. Dieser Forderung wird in der Praxis kaum entsprochen, eher der gemilderten Form des Grundsatzes fristenentsprechender Vermögensfinanzierung: