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Anlagendeckung

Kennzahl über den Einsatz des vorhandenen Kapitals:
Nach der goldenen Bilanzregel soll das Eigenkapital das Anlagevermögen decken, die Anlagendeckung soll also > 1 sein. Dieser Forderung wird in der Praxis kaum entsprochen, eher der gemilderten Form des Grundsatzes fristenentsprechender Vermögensfinanzierung:

 

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